Wir als Gute Nachbarn helfen ehrenamtlich älteren Menschen, die keine Familie oder Angehörige haben, die in der Nähe leben. Oft übernehmen unsere Freiwilligen Aufgaben, die den Kindern und Enkeln im Regelfall obliegen. Es gibt dennoch familiäre Pflichten, die im Alter eine Rolle spielen können – gegenüber den eigenen Eltern und Angehörigen.
Wann müssen Kinder für die Pflege der Eltern bezahlen? Wie und wann kommen Behörden auf die Kinder zurück um Finanzierungslücken für Heimplätze zu schließen, wenn die Pflegeversicherung und Rente nicht ausreicht? Wie hoch ist das Schonvermögen, das nicht angetastet wird? Wann müssen Kinder nicht zahlen? Wie viel wird als Unterhalt angesetzt?All diese Fragen beleuchtet der eingescannte Artikel aus der TLZ vom 23.5.17.
Es ist wichtig sich in der eigenen Familie, vor allem zwischen Eltern und Kindern, aber auch unter Geschwistern, frühzeitig abzusprechen, wie die Eltern im Alter sowohl praktisch als auch finanziell versorgt werden können. Sie haben in der Regel die Kinder großgezogen und brauchen im Alter deren Unterstützung auf allen Ebenen.
Eine gute Wissensbasis zum Thema vermittelt der Ratgeber „Elternunterhalt. Kinder haften für Ihre Eltern“ der Verbraucherzentrale NRW, zu bestellen telefonisch unter 0211/3809555. Die Gute-Nachbarn-Bibliothek in der Teichgasse 12a hat ab übernächste Woche einen solchen Ratgeber für Sie parat. Zuständig ist bei Hilfe zur Pflege das örtliche Sozialamt, auch hier kann man sich beraten lassen, oder man wendet sich an die „Nahtstelle“.