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Kranken- und Behindertenfahrdienste

„Zu Hause gut versorgt" – Infos und Tipps für ältere Menschen

Teil II der neuen praxisnahen Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation e.V. „Unterstützung bei der Mobilität“

Kranken- und Behindertenfahrdienste

Die Kosten dafür können von Krankenkassen anteilig übernommen werden, vor allem wenn Sie zu einer ambulanten Behandlung fahren müssen. Diese werden in der Regel vom Arzt verschrieben.

Die anteilige Kostenübernahme gibt es auch, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „Bl“, „H“ oder „aG“ vorliegt oder die Pflegestufe 2 oder 3. Bei geringerer Pflegestufe bitte immer vorher die Kasse anfragen.

Es muss jeweils eine Zuzahlung von 10% pro Fahrt geleistet werden, mindestens jedoch 5,00 €, höchstens 10,00 €. Die Fahrten müssen Sie sich auf jeden Fall vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen. Dort gibt es auch weitere Informationen.

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