Das Seniorenbegleiterprojekt WEIMARS GUTE NACHBARN ist von den Pflegekassen als Dienstleister für die „sozialen Betreuungsleistungen“ (§45b SGB X) anerkannt.
Für aktive Ehrenamtliche im Projekt ist es im Einzelfall möglich, eine regelmäßige Aufwandsentschädigung als Teil dieser Einnahme zu erhalten.