Pflegeversicherte Menschen, die bei der Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben Unterstützung benötigen, können von ihrer Kranken-/Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Menschen mit einer Pflegestufe von 1-3 erhalten diese Leistungen in Höhe von 104,00 € monatlich ohne Antragstellung und Bewilligung. Das gilt auch für Senioren, die durch „Weimars Gute Nachbarn“ betreut werden, da durch unseren ehrenamtlichen Besuchsdienst solche Hilfen zur Alltagsbewältigung erbracht werden und damit Unterstützung geleistet wird. Dazu gehören zum Beispiel Spazierengehen, Gespräche, Gesellschaftsspiele aber auch Blumen gießen und Begleitung zum Arztbesuch.
Diese Gelder erhalten die Antragsteller nicht persönlich, sondern sie können nur über zugelassene Einrichtungen abgerechnet werden. Wir als Bürgerstiftung sind eine solche zugelassene Einrichtung. Im Rahmen der Betreuungsangebote in unserem Projekt „Weimars Gute Nachbarn“ können die erbrachten Leistungen unserer Seniorenbegleiter direkt von uns mit der entsprechenden Pflegekasse abgerechnet werden.
Wir benötigen, um unser Projekt mit ca. 70 Teilnehmern durchführen zu können, jährlich Eigenmittel in Höhe von ca. 10.000,00 €, die wir selbst aufbringen müssen. Das können Spenden oder auch von uns erbrachte Leistungen nach dem oben genannten § 45b SGB XI, die zusätzlichen Betreuungsleistungen, sein.
Sollten Sie Beratungsbedarf zu diesem Thema haben, können Sie sich gern an uns wenden. Kontakt: hier klicken!
Bürgerstiftung Weimar
„Weimars Gute Nachbarn“, Viola Ehrhardt
Aktueller Stand nach dem 1. Pflegestärkungsgesetz vom 1.1.2015
Die Bürgerstiftung Weimar ist ein anerkannter Träger des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45b SGB XI.