Vergütete Nachbarschaftshilfe

Weimars Gute Nachbarn ist anerkannter Dienstleister

Erklärung zur „organisierten Nachbarschaftshilfe“ mit Aufwandsentschädigung

Das Projekt WEIMARS GUTE NACHBARN ist von den Pflegekassen als Dienstleister für die „sozialen Betreuungsleistungen“ (§45b SGB X) anerkannt.

Für aktive Ehrenamtliche bei WEIMARS GUTE NACHBARN ist es im Einzelfall möglich, eine regelmäßige Aufwandsentschädigung als Teil dieser Einnahme zu erhalten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • der Leistende muss volljährig sein
  • der Leistende ist nicht verwandt/verschwägert mit der zu-begleitenden Person
  • der Leistende ist nicht im selben Haushalt lebend
  • die zu-begleitende Person hat einen Pflegegrad 
  • die zu-begleitende Person rechnet Ansprüche nach §45b nicht schon mit einem anderen Anbieter ab

Des Weiteren

  • eine gültige Vereinbarung mit WEIMARS GUTE NACHBARN liegt vor
  • die Hilfe muss regelmäßig stattfinden
  • die Unterstützung muss quartalsmäßig als eine sog. Abtretungserklärung bei Weimars Gute Nachbarn abgegeben werden
  • im Rahmen des Engagements muss ein sog. Betreuungskurs/Pflegekurs absolviert werden (kostenfrei über Weimars Gute Nachbarn möglich)

Inhalte und Tätigkeiten

  • Unterstützung im Haushalt, z.B. Gardinen abnehmen, Bett beziehen, Glühbirne wechseln (weitere mögliche Tätigkeiten bitte nachfragen)
  • Begleitung zu Einkauf, Ärzten und Behörden

Diese Tätigkeiten müssen regelmäßig mit oder für die zu-begleitende Person erbracht werden.

Vergütung

Es können bis zu 50 € pro Monat als Aufwandsentschädigung dazu verdient werden. Das Geld wird ausgezahlt, sobald es von der entsprechenden Pflegekasse auf dem Konto von WEIMARS GUTE NACHBARN eingeht.

Info zur Steuer

Die Einnahmen der Aufwandsentschädigung müssen bei der Steuer angegeben werden, liegen aber innerhalb des jährlichen Steuerfreibetrags.

Diese Information herunterladen.
 

Stand: 06/24